Sehr geehrter Herr Küthe,
unabhängig von Kopf- oder Durchgangsbahnhof: ein Zug, der aufgrund einer Störung im Bahnhof nicht abfahren kann, wird hier und da ein Bahnsteiggleis länger als im Fahrplan vorgesehen belegen. Deshalb müssen die entsprechend für die Disposition der Züge verantwortlichen Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG eingreifen.
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, wie die Zulaufstrecken des Bahnhofs und auch die Signalisierung solche Störungen kompensieren können. Im Gegensatz zum heutigen Kopfbahnhof ist in Durchgangsbahnhof von Stuttgart 21 vorgesehen, dass fahrplanmäßig zwei Züge ein Bahnsteiggleis befahren können. Dies wird natürlich bei den langen Fernverkehrszügen nicht möglich sein, aber bei den in der Regel kürzeren Regionalverkehrszügen wird die betriebliche Flexibilität erhöht.
Der Bahnhof bleibt über vier zweigleisige Strecken (nach Bad Cannstatt, nach Feuerbach, nach Ober-/Untertürkheim und zum Flughafen), also auch mit acht Streckengleisen, angebunden. Damit kann der Verkehr auf den verbleibenden Gleisen besser abgewickelt werden. Zum Vergleich: der heutige Bahnhof hat nur fünf Zulaufgleise.
Mit dem neuen Durchgangsbahnhof haben wir damit den Grundstein für eine Drehscheibe moderner Verkehrsführung gelegt, der die bestehenden Kapazitäts- und Effizienzprobleme und damit die systemischen Defizite des Sackbahnhofs überwindet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Kefer - Vorstand Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur der DB