Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Nina Picasso am 23. Januar 2012
28874 Leser · 79 Stimmen (-10 / +69)

Baustelle: Bauphasen, Logistik, Emissionen

Wozu diese Nacht-und Nebelaktion?

Sie ließen in der Nacht von Samstag den 21.- Sonntag,den 22. Januar ohne Grund Bäume fällen und Häckseln.Das mit einem großen Polizeiaufgebot!
Sie brauchen diese Baulogistikstelle derzeit überhaupt nicht-diese Baustelle dient nur dem Fildertunnel und dieser ist nicht Planfestgestellt. Das ist Unnrecht und das wissen Sie!
Durch sinnlosen Aktionismus wird das Projekt nicht besser und wird auch nicht schneller fertig.Sie verbrennen unnötig Steuergelder und die Polizei wird missbraucht.
Sie haben kein "echtes" Baurecht.Sie haben keine Planfeststellungsrechtfertigung- viele wichtige Bauabschnitte sind weder planfestgestellt noch genehmigt! Dazu gilt: solange wie einzelne Bauabschnitte nicht in sich geschlossen einzeln funktionieren nach Bauende, gibt es keinerlei Grund, irgendetwas zu zerstören-unwiederbringlich zu zerstören, um Bauaktivität vorzutäuschen. Dasselbe gilt auch für den Südflügel!

Was auch schlimm ist: Sie haben mit dieser nächtlichen Aktion Menschen einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt! Baumfällarbeiten sollen grundsätzlich nicht bei Dunkelheit erfolgen und schon gar nicht bei Risikowetter wie Starkregen und starken Windböen. Das hat Sie nicht gehindert, diese Arbeiten durchzusetzen.Es gab KEINE Not!Da gibt es keine moralische Legitimation dafür!

Zudem hat es Sie auch nicht gestört, dass die unter der Woche hart arbeitende Bevölkerung, Samstag nachts-Sonntag morgens durch kreischende Sägen in der Nachtruhe gestört wird. Für Nichts!

Wozu diese Aktion seitens der Bahn?

Die Zukunft kann doch nicht heißen,jede Baustelle mit der Polizei zu sichern. Wohlwissend dass das Recht nicht wirklich auf Ihrer Seite ist - es ist momentan nur die Politik,die Sie stützt - aber auch das kann sich ändern!
Viele Bürger lassen sich so ein Verhalten jedenfalls nicht gefallen, ob juristisch, durch medienwirksame Aktionen oder durch Proteste auf der Straße!

Siehe auch:
http://www.robinwood.de/wordpress/blog/aktion/2012/01/37-...

http://www.kopfbahnhof-21.de/index.php?id=610&tx_ttne...

+59

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Wolfgang Dietrich am 11. April 2012
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrte Frau Picasso,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zur Baustelleneinrichtung für den Fildertunnel im Bereich des Wagenburgtunnels.

Die Behauptung, dass für den Filderaufstieg kein Baurecht bestünde, ist eine von vielen Legenden in der Diskussion um Stuttgart 21, die auch durch vielfache Wiederholung nicht wahrer werden. Tatsächlich liegt für den Fildertunnel ein im August 2005 erlassener Planfeststellungsbeschluss und damit uneingeschränktes Baurecht vor (weitere Ausführungen zu Thema Baurecht für das ganze Projekt finden Sie hier: http://www.direktzu.de/stuttgart21/messages/stand-der-pla...).

Von ihrem Baurecht hat die Deutsche Bahn im Januar Gebrauch gemacht und mit vorbereitenden Arbeiten für die Einrichtung der Baustelle am Portal des Wagenburgtunnels begonnen. Im Laufe des Jahres wird die Baustelle hier weiter eingerichtet. Damit diese Arbeiten wie geplant beginnen können, war es es notwendig, die dortigen Bäume und Sträucher vor Beginn der Vegetationsperiode zu entfernen, die von März bis September läuft und in der in der Regel keine Bäume gefällt werden dürfen.

Im Rahmen der Bautätigkeit wird ein Stollen errichtet, der vom Nordportal der 2. Wagenburgtunnelröhre bergab in den nördlichen Bereich des zukünftigen Tunnels führt. Dort beginnen anschließend die Vortriebsarbeiten für die Röhren, in denen später die Züge fahren werden. Wenn die Bauarbeiten abgeschlossen sein werden, wird dieser Zugang zum Rettungsweg ausgebaut. Dabei wird die nunmehr freigemachte Grünfläche, einschließlich des Baumbestandes, wiederhergestellt und dient als Rettungsplatz.

Aktuell läuft für diesen Abschnitt noch ein Planänderungsverfahren. Das stellt aber nicht die Baugenehmigung in Frage sondern ändert oder ergänzt diese nur. In diesem Fall sind verschiedene technische Änderungen, insbesondere der abschnittsweise Einsatz von Tunnelvortriebsmaschinen und die Verkürzung der Fluchtstollenabstände von höchstens 1000 auf nunmehr maximal 500 Meter zur Genehmigung vorgelegt worden. Selbst wenn das Eisenbahn-Bundesamt diese Änderungen nicht genehmigen sollte, würde der Fildertunnel dennoch in konventioneller Bergbauweise gebaut werden.

Ebenso nicht richtig ist die Behauptung, die bei Wind und Wetter vorgenommenen Arbeiten seien unrechtmäßig gewesen. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften Forsten (VSG 4.3) sind nicht einschlägig, da die in Rede stehenden Bäume und Sträucher keinen Forst im Sinne der VSG darstellen. In der entsprechenden Unfallverhütungsvorschrift Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen (VSG 4.2, § 3) werden dagegen ausreichende Sichtverhältnisse gefordert und bei gefährlichen Witterungsverhältnissen ein Besteigen von Bäumen verboten. Die Unfallverhütungsvorschriften wurden voll und ganz eingehalten.

Auch Herr Ministerpräsident Kretschmann hat die Rechtmäßigkeit der Baustellenrichtung in seiner offenen Antwort vom 25. Januar 2012, auf den offenen Brief der Parkschützer vom 30. Dezember, unmissverständlich klargestellt. Nachdem sich eine Mehrheit der abstimmenden Baden-Württemberger gegen den Ausstieg und damit für die Fortführung des Projekts Stuttgart 21 ausgesprochen hat, sollte dieses Mehrheitsvotum auch akzeptiert werden. Würde bei Großprojekten stets mit dem Baubeginn gewartet werden, bis auch das letzte Detail vollumfassend geklärt ist, könnten in Deutschland wohl keine Großprojekte mehr gebaut werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich