Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

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Autor Franz-Jürgen Haas am 03. November 2011
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Beschlüsse: Politik, Bürgerbeteiligung, Planfeststellung

Kündigungsrechte

Sehr geehrte Damen und Herren,

Laut Stimmbenachrichtigung zur Volksabstimmung lautet §1 der Gesetzesvorlage.
»Die Landesregierung ist verpflichtet, Kündigungsrechte bei den vertraglichen Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg für das Bahnprojekt Stuttgart 21 auszuüben.«

Die Gesetzesvorlage unterstellt damit, dass es Kündigungsrechte gibt.

Deshalb meine Frage: Gibt es Kündigungsrechte - egal welcher Art - in den Vereinbarungen - sowohl in den öffentlich zugänglichen als auch in eventuellen Geheimvereinbarungen?

Wenn es Kündigungsrechte gibt, wie sehen sie aus?

Mit freundlichen Grüßen

Franz-Jürgen Haas

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