Sehr geehrter Herr vom Bruch,
ich danke Ihnen für Ihre kritischen Einwände zum Brandschutzkonzept von Stuttgart 21, die ich gerne beantworte.
Die Deutsche Bahn AG arbeitet zusammen mit dem Brandschutzgutachter BPK im Moment daran, das 2005 planfestgestellte Brandschutz- und Sicherheits- konzept des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs an die zwischenzeitlich erschienen neuen behördlichen Vorgaben und Regelwerke anzupassen.
Die von Ihnen angesprochene Stellungnahme der Gruner AG - es handelt sich NICHT um ein Gutachten - wurde dabei im Rahmen des üblichen Qualitäts- sicherungsprozesses von der Deutschen Bahn selbst bewusst als "zweite Meinung" beauftragt. Sie hatte den Zweck, auf mögliche extreme Positionen in der öffentlichen Diskussion vorzubereiten. Die dabei herangezogenen Be- wertungsgrundlagen gehen dabei absichtlich deutlich über die anerkannten Regeln der Technik für unterirdische Personenverkehrsanlagen hinaus.
Die von Ihnen angesprochenen Unterschiede bestehen zwischen dem Stand der Planfeststellung und der Stellungnahme der Gruner AG. Dazwischen liegt das eigentliche Gutachten von BPK. Zusammen mit der Stuttgarter Feuerwehr und den Fachbehörden arbeiten die Fachleute der Deutschen Bahn im Moment daran, auf dieser Grundlage das neue Brand- schutz und Sicherheits- konzept fertigzustellen, das Mitte 2013 dem Eisenbahn-Bundesamt als unabhängiger Genehmigungsbehörde vorgelegt wird.
Ein noch offener Gegenstand der laufenden Fachdiskussionen sind dabei beispielsweise die von Ihnen angesprochenen Anforderungen an die Rauchfreiheit der Fluchtwege. Während eine lediglich geringfügig verrauchte Schicht im Fluchtweg nach den anerkannten Regeln der Technik noch toleriert werden kann, geht die Stellungnahme der Gruner AG auch hier über die einschlägigen Regelungen in Deutschland hinaus. Tatsächlich werden die entsprechenden Grenzwerte eingehalten, so dass selbst bei einem 30-minütigen Aufenthalt in der raucharmen Schicht die Orientierung sichergestellt ist und die individuelle Fluchtfähigkeit gewährleistet wird.
Für den Nachweis der Sicherheit ist es dabei nicht relevant, wann ein Bereich des neuen Hauptbahnhofs über das normativ erlaubte Maß verraucht, sondern ob zu diesem Zeitpunkt noch Personen in diesem Bereich sind. Im Brand- schutzkonzept von BPK wird dabei nachgewiesen, dass die Selbstrettung in allen Szenarien sicher durchgeführt werden kann.
Für die Deutsche Bahn AG hat die Sicherheit der Reisenden höchste Priorität. Auch das weiterentwickelte Brandschutz- und Sicherheitskonzept wird unter den verschärften Bedingungen eine sichere Evakuierung aller Reisenden auch unter ungünstigen Rahmenbedingungen sicherstellen. Darüber hinaus wird das Eisenbahn-Bundesamt mit Argusaugen auf die strikte Einhaltung aller einschlägigen Regelwerke achten.
Ich hoffe sehr, dass ich Ihre Fassungslosigkeit durch gute Argumente ein wenig lindern konnte!
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich