Sehr geehrte Frau Voß,
ich danke Ihnen für Ihre Fragen zu Zugwenden im neuen Stuttgarter Hauptbahnhof.
Die Angebotskonzeption 2020 des Landes Baden-Württemberg und der darauf aufbauende Stresstest-Fahrplan beruhen auf einem Betriebsprogramm für den neuen Hauptbahnhof, das Zugwenden weder vorsieht noch erfordert. Auch bilden Triebfahrzeuge und Wagen stets eine Einheit und werden nicht getrennt.
Die Möglichkeit, Züge ohne Fahrtrichtungswechsel nach kurzem Halt in gleicher Richtung schnell weiterfahren zu lassen, ist dabei ein zentraler Vorteil des neuen Hauptbahnhofs. In Verbindung mit neuen, schnell befahrbaren Zulaufstrecken verkürzt sich für viele Reisende damit spürbar. Ungeachtet dessen ist die Wende von Zügen am Bahnsteig auch im neuen Hauptbahnhof möglich.
Die Längsneigung des neuen Hauptbahnhofs bedarf im Übrigen auch keiner Ausnahmegenehmigung und ist auch nichts Neues. Im heutigen Stuttgarter Hauptbahnhof sind beispielsweise die Rampen Richtung Feuerbach wesentlich stärker geneigt als in der neuen Station. Daneben gibt es allein in Baden-Württemberg im Netz der Bahn rund 100 Bahnsteige mit erheblichen Längsneigungen. Dazu zählen beispielsweise Aulendorf, Kressbronn, Wildberg, Neidenstein und Urstein. In Stuttgart liegen beispielsweise am Haltepunkt Stuttgart-Feuersee und am Bahnhof Neckarpark Bahnsteige in erheblicher Längsneigung (20 Promille), die deutlich über die im neuen Hauptbahnhof geplanten 13 bis 15 Promille hinausgehen. Der Eisenbahn- betrieb läuft ungeachtet dieser Neigungen sicher und zuverlässig.
Weiterführende Informationen zur Längsneigung finden Sie auch in unter http://direktzu.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/stuttgart21/... bereitstehenden Antwort.
Ich hoffe, Ihre Frage damit umfassend beantwortet zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich