Sehr geehrter Herr Lauer,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage zum neuen Finanzierungsrahmen.
Durch den nicht mehr kündbaren Finanzierungsvertrag haben sich alle Projektpartner verpflichtet, das Projekt Stuttgart 21 zügig umzusetzen.
Mit seinem Beschluss vom 5. März 2013 hat der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn die Finanzierung bis zu 6,526 Milliarden Euro sichergestellt. Der neue Finanzierungsrahmen enthält eine weitreichende Vorsorge für Worst-Case-Szenarien, beispielsweise der Eintritt aller bekannten Risiken. Planungs- und Baukosten sowie wahrscheinliche Risiken summieren sich dabei auf 4,730 Milliarden Euro. Nicht weniger als 1,8 Milliarden Euro sind für weitere Puffer und Absicherungen enthalten. Sie setzen sich zusammen aus 730 Millionen Euro für allgemeine Projektrisiken, 539 Millionen für die Nicht-Mitwirkung von Projektpartnern, 330 Millionen für Nominalisierung (Preissteigerungen) sowie 197 Millionen Euro für Chancen, Risiken und weitere Mehrkosten im Einflussbereich der weiteren Projektpartner.
Damit enthält das Projekt eine Absicherung, die weit über das übliche Maß hinausgeht und in der Geschichte der Eisenbahn-Großprojekte in Deutschland einmalig ist. Vorstand und Aufsichtsrat der DB haben sich nach langer, gründlicher Befassung mit der Faktenlage zu diesem Schritt entschlossen, um das Projekt in ruhiges Fahrwasser zu bringen – lange bevor der bisherige Finanzierungsrahmen ausgeschöpft sein wird. Nicht zuletzt wurde damit eine Phase der Unsicherheit beendet und die Gefahr von späteren Stillständen im Bauablauf frühzeitig gebannt. Damit wird nicht zuletzt der im Finanzierungsvertrag niedergelegten Verpflichtung aller Projektpartner, das Projekt zu Ende zu führen, Rechnung getragen.
Der Finanzierungsvertrag von 2009 sah einen Finanzierungsrahmen von 4,526 Milliarden Euro vor. Für darüber hinaus gehende Kosten sind Verhandlungen zwischen den Projektpartnern vorgesehen (Sprechklausel). Der Aufsichtsrat der Bahn hat den Vorstand mit seinem Beschluss vom 5.März 2013 ebenfalls beauftragt, die Projektpartner im Rahmen dieses rechtlichen Rahmens an der Finanzierung von Mehrkosten zu beteiligen. Alle Projektpartner ziehen einen gewaltigen Nutzen aus dem Verkehrs- und Stadtentwicklungsprojekt und haben sich daher im Finanzierungsvertrag zur Finanzierung des Vorhabens bis zur Fertigstellung verpflichtet.
Zu den Ursachen und Hintergründen der Kostensteigerungen haben wir bereits eingehend Stellung genommen. Zu nennen sind hier insbesondere die Erkenntnisse aus den bisherigen Vergaben und der inzwischen vorliegenden Ausführungsplanung, Auflagen und Änderungen außerhalb des Einfluss- bereichs der Bahn, aber beispielsweise auch Verzögerungen und die damit einhergehende auf Dezember 2021 verschobene Inbetriebnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dietrich