Liebe direktzu®-Nutzer,

32.000 Menschen haben abgestimmt, mehr als 650 Fragen wurden beantwortet – dies ist die Bilanz der Bürgerdialogplattform „Direktzu Stuttgart 21“, die im September 2010 online ging. Seitdem wurde von unseren Fachleuten detailliert Stellung bezogen zu vielen Themen rund um das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm. Alle unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier auf dieser Plattform.

Seit 2010 hat sich das Projekt grundlegend verändert. Es geht nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“. Nach Jahren der Planung und des politischen Diskurses treten die Umsetzung des Bahnprojektes und damit die Bauarbeiten immer mehr in den Vordergrund, was an vielen Stellen der Stadt und entlang der Autobahn nach Ulm zu sehen ist.

Für die zunehmenden Fragen rund ums Bauen haben wir ein „Informationszentrum“ eingerichtet, über welches sich insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche über das aktuelle Baugeschehen informieren können.

Wir freuen uns weiterhin über Ihr Interesse an unserem Projekt.

Beantwortet
Autor Heike Voß am 13. Mai 2013
29739 Leser · 17 Stimmen (-2 / +15)

Sonstiges / Kritik

Zugwende im geplanten Schiefbahnhof möglich?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Dietrich schreibt: "Für in Stuttgart endende Züge sind Zugwenden im neuen Stuttgarter Hauptbahnhof auf drei verschiedene Weisen denkbar: Wenn der eingefahrene Zug nach einem kurzen Aufenthalt bereits wieder zurückfährt ist eine Wende am Bahnsteig auch im neuen Stuttgarter Hauptbahnhof grundsätzlich möglich. ..."

(Siehe http://direktzu.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/stuttgart21/...)

Genau dieser Punkt steht aber doch seit längerem in der öffentlichen Kritik: Dass das Wenden eines Zuges im geplanten Tiefbahnhof - besser gesagt: Schiefbahnhof - ausgeschlossen ist?
Stichwort: Zu hohes Gleisgefälle von 15 Promille -> Ausnahmegenehmigung des EBA -> keine Bremsprobe im Regelbetrieb zulässig.

Was stimmt denn nun?
Können und dürfen die Züge im geplanten Schiefbahnhof wenden oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Heike Voß

+13

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Antwort
von Wolfgang Dietrich am 11. Juni 2013
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrte Frau Voß,

ich danke Ihnen für Ihre Fragen zu Zugwenden im neuen Stuttgarter Hauptbahnhof.

Die Angebotskonzeption 2020 des Landes Baden-Württemberg und der darauf aufbauende Stresstest-Fahrplan beruhen auf einem Betriebsprogramm für den neuen Hauptbahnhof, das Zugwenden weder vorsieht noch erfordert. Auch bilden Triebfahrzeuge und Wagen stets eine Einheit und werden nicht getrennt.

Die Möglichkeit, Züge ohne Fahrtrichtungswechsel nach kurzem Halt in gleicher Richtung schnell weiterfahren zu lassen, ist dabei ein zentraler Vorteil des neuen Hauptbahnhofs. In Verbindung mit neuen, schnell befahrbaren Zulaufstrecken verkürzt sich für viele Reisende damit spürbar. Ungeachtet dessen ist die Wende von Zügen am Bahnsteig auch im neuen Hauptbahnhof möglich.

Die Längsneigung des neuen Hauptbahnhofs bedarf im Übrigen auch keiner Ausnahmegenehmigung und ist auch nichts Neues. Im heutigen Stuttgarter Hauptbahnhof sind beispielsweise die Rampen Richtung Feuerbach wesentlich stärker geneigt als in der neuen Station. Daneben gibt es allein in Baden-Württemberg im Netz der Bahn rund 100 Bahnsteige mit erheblichen Längsneigungen. Dazu zählen beispielsweise Aulendorf, Kressbronn, Wildberg, Neidenstein und Urstein. In Stuttgart liegen beispielsweise am Haltepunkt Stuttgart-Feuersee und am Bahnhof Neckarpark Bahnsteige in erheblicher Längsneigung (20 Promille), die deutlich über die im neuen Hauptbahnhof geplanten 13 bis 15 Promille hinausgehen. Der Eisenbahn- betrieb läuft ungeachtet dieser Neigungen sicher und zuverlässig.

Weiterführende Informationen zur Längsneigung finden Sie auch in unter http://direktzu.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/stuttgart21/... bereitstehenden Antwort.

Ich hoffe, Ihre Frage damit umfassend beantwortet zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich